AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Dirk Schöll) über die Internetseite http://www.tennisman.de schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.

(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparaturleistungen.

(2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. 

(3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:
Die zum Kauf beabsichtigten Waren und/ oder Reparaturleistungen werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.
Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Postpay, Sofort) nutzen, werden Sie entweder in unserem Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geführt oder Sie werden zunächst auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.
Erfolgt die Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Sie zurück in unseren Online-Shop auf die Bestellübersichtsseite geleitet.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.

(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Individuell gestaltete Waren

(1) Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.
 
(2) Sie verpflichten sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
 
(3) Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler.

§ 4 Leistungserbringung bei Reparaturen

(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen.

(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns.

§ 5 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten

(1) Zahlung per Rechnung und Finanzierung über Klarna Deutschland
In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen den Rechnungskauf und den Ratenkauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass Klarna Rechnung und Klarna Ratenkauf nur für Verbraucher verfügbar sind und dass die Zahlung jeweils an Klarna zu erfolgen hat.

Klarna Rechnung
Beim Kauf auf Rechnung mit Klarna bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier

Klarna Ratenkauf
Mit dem Finanzierungsservice von Klarna können Sie Ihren Einkauf flexibel in monatlichen Raten von mindestens 1/24 des Gesamtbetrages (mindestens jedoch 6,95 €) bezahlen. Weitere Informationen zum Klarna Ratenkauf einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der europäischen  Standardinformationen für Verbraucherkredite finden Sie hier

Datenschutzhinweis 
Klarna prüft und bewertet Ihre Datenangaben und pflegt bei berechtigtem Interesse und Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmun gen â€‹und entsprechend den Angaben in den Klarna Datenschutzbestimmungen behandelt.
 


§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2)  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

(3)  Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 7 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a)  Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b)  Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c)  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

§ 8 Rechtswahl

(1)  Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

(2)  Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.


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II. Kundeninformationen

1. Identität des Verkäufers

Dirk Schöll
Bogenried 4
87488 Betzigau
Deutschland
Telefon: 08304929391
E-Mail: info@tennisman.de


Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist deutsch.

3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem  können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.

3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Verhaltenskodizes

4.1. Wir haben uns den Käufersiegel-Qualitätskriterien der Händlerbund Management AG und damit einhergehend dem Ecommerce Europe Trustmark Code of Conduct unterworfen, einsehbar unter: https://www.haendlerbund.de/images/content/kaeufersiegel/kaeufersiegel-qualitatskriterien.pdf und https://www.ecommercetrustmark.eu/the-code-of-conduct/

5. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung

Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

6.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

6.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind von Ihnen auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

6.4. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

6.5. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

7. Lieferbedingungen

7.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

7.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

8. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/agb-service.
 
 

9. Besondere Bedingungen gesicherter Rechnungskauf/ gesicherte Lastschrift

 

I.       Begriffsbestimmungen

Für die nachfolgenden Besonderen Bedingungen „gesicherter Rechnungskauf/ gesicherte Lastschrift“ gelten abweichend von dem Anhang Begriffsbestimmungen nachfolgende Definitionen: Bestelldaten:    Gesamtrechnungsbetrag            der             avisierten Kundenbestellung                   inklusive            gesetzlicher                    Umsatzsteuer, Fälligkeit, Bestellnummer.

Finalisierung (FIN): Bei der gesicherten Rechnung: Der Eingang der Versandmeldung des Vertragspartners gegenüber Unzer. Die Versandmeldung erfolgt durch den Vertragspartner an Unzer in Form einer Transaktion über die zur Verfügung gestellte Schnittstellen. Bei der gesicherten Lastschrift: Der Einzug der Lastschrift durch Unzer.

Geprüfte Forderung: Eine geprüfte Forderung ist eine Forderung des Vertragspartners gegenüber dem Kunden, welche durch eine positive Risiko- und Bonitätsbewertung des Kunden zum Zeitpunkt der Reservierung entstanden ist und in EUR lautet.

Gesamtrechnungsbetrag:Wert der avisierten Kundenbestellung (Warenwert zzgl. Versandkosten und gesetzliche Umsatzsteuer).

Kaufstichtag: Zeitpunkt des erfolglosen Abschlusses des kaufmännischen Mahnverfahren (d.h. nach erfolgloser zweiter Zahlungserinnerung).

Kunde: Eine natürliche, uneingeschränkt geschäftsfähige Person oder juristische Person, die über die Kundendaten identifizierbar ist, einen Wohnsitz/Firmensitz und Lieferort in Deutschland oder Österreich angibt und die Bezahlung eines Warenkorbs mit Waren und/oder Dienstleistungen in EUR mittels eines in Deutschland oder Österreichisch ansässigen kontoführenden Instituts zu bezahlen wünscht.

Kundenbestellung: Die Bestellung eines Kunden von Waren und/oder Dienstleistungen eines Vertragspartners aus einem Warenkorb, die vom Kunden abgeschlossen wurde, für die ein positives Ergebnis der Risiko- und Bonitätsbewertung von Unzer elektronisch dem Vertragspartner gemeldet wurde und für welche vom Vertragspartner an den Kunden eine Bestellbestätigung versandt wurde.

Kundendaten: Bei natürlichen Personen: Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Wohnadresse (Straße, PLZ, Ort, Land), E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer;

Bei juristischen Personen: Firmenname, Firmierung, Adresse des Firmensitzes (Straße, PLZ, Ort, Land), Handelsregister-Nr. bzw. Umsatzsteuer-Nr. oder Umsatzsteuer ID Nr., E-Mail- Adresse, optional Telefonnummer.

Receipt (REC): Ein Receipt wird durch Unzer am Payment Channel des Vertragspartners bei einem Zahlungseingang ebendort ausgeführt.

Rechnungsdatum: Das auf der Rechnung des Vertragspartners gegenüber dem Kunden ausgewiesene Datum, das dem Zeitpunkt der Finalisierung entspricht.

Refund (REF): Ein Refund wird durch den Vertragspartner ausgeführt, wenn der Kunde Waren und/oder Dienstleistungen aus einer Kundenbestellung nach dem Zeitpunkt des Receipts an den Vertragspartner zurücksendet und/oder storniert. Die Retourenmeldung wird durch einen Refund vom Vertragspartner an Unzer gemeldet. Ein Refund kann nur maximal bis zur Übergabe ins Inkasso erfolgen.

Reservierung (RES): Eine Reservierung wird durch Unzer nach Erhalt der geprüften Forderung am Payment-Channel des Vertragspartners ausgeführt.

Reversal (REV): Ein Reversal wird durch den Vertragspartner ausgeführt, wenn der Vertragspartner zu einer Kundenbestellung bis zum Zeitpunkt des Receipts eine vollständige oder teilweise Storno- oder Retourenmeldung abgibt und/oder eine direkte Zahlung des Kunden an den Vertragspartner melden möchte. Dies ist zugleich der Start der automatisierten Rückabwicklung des Forderungskaufes zwischen Vertragspartner und Unzer.

Besondere Bedingungen „gesicherter Rechnungskauf“/ „gesicherte Lastschrift“

 

1.      Anwendungsbereich/ Zahlungsschutz

Die nachstehend aufgeführten Besonderen Geschäftsbedingungen „gesicherter Rechnungskauf“ und

„gesicherte Lastschrift“ gelten ergänzend und/oder abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern der Vertragspartner seinen Endkunden die Bezahlmethoden    „gesicherter    Rechnungskauf“    und

„gesicherte Lastschrift“ anbieten möchte und dies mit Unzer im Vertrag vereinbart hat.

 

2.      Sicherung der Forderung des Vertragspartners

2.1.    Sofern Endkunden beim Bestellprozess im Internetauftritt des Vertragspartners die Bezahlmethode „gesicherter Rechnungskauf“ oder „gesicherte Lastschrift“ auswählen, werden diese von Unzer im Auftrag des Vertragspartners durch eine von Unzer als technischer Dienstleister beauftragte Auskunftei - einer Prüfung anhand mathematisch-statistischer Verfahren (Risiko- und Bonitätsbewertung) unterzogen, um festzustellen, ob Unzer für diese avisierte Kundenbestellung, den Kauf der Kaufpreisforderung gegenüber dem Vertragspartner den Zahlungsschutz übernehmen möchte. Unzer ist nicht verpflichtet, gegenüber dem Vertragspartner oder sonstigen Beteiligten oder Dritten die Gründe der Ablehnung der Risiko- und Bonitätsbewertung sowie Details der Zahlungsschutzprüfung, etwa Bewertungs- grundlage, Bewertungsmaßstäbe oder Verfahren offenzulegen.

2.2.    Nach Eintritt des Verzugs durch den Endkunden, d.h. wenn nach Zugang der Rechnung bzw. gleichwertigen Zahlungsaufstellung des Vertragspartners in der darin angegeben Zahlungsfrist bzw. bis zum darin angegebenen Fälligkeitsdatum durch den Endkunden nicht geleistet wurde. Bei der Bezahlmethode „gesicherte Lastschrift“ ist am Tag der bankseitig verarbeiteten Rückbelastung die Verzugslage herbeigeführt.

2.3.    Unzer führt daraufhin das kaufmännische Mahnverfahren durch.

 

3.      Zahlungsschutz

Unzer wird die Forderungen des Vertragspartners gegenüber seinen Kunden übernehmen bzw. dem Vertragspartner abkaufen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

    Die Forderungen des Vertragspartners haben ihre Grundlage in Bestellungen des Kunden, welche dieser mit den über Unzer abgewickelten Bezahlmethoden Kauf auf Rechnung und/oder Lastschrift durchgeführt hat.

    Die Kunden wurden einer sogenannten Zahlungsschutzprüfung (Risiko- und Bonitätsbewertung) durch Unzer unterzogen.

    Es müssen die weiteren Anforderungen dieser Besonderen Bedingungen erfüllt sein und es darf keiner der unter Ziffer „Kaufangebot und -annahme“ aufgezählten Ausschlussgründe gegen die Übernahme/den Erwerb der Forderung vorliegen.

 

4.      Kaufangebot und -annahme

4.1.    Die vertragsgegenständlichen Forderungen werden zum Zeitpunkt der Reservierung vom Vertragspartner Unzer zum Erwerb angeboten.

4.2.    Unzer wird das Angebot des Vertragspartners für den Erwerb der vertragsgegenständlichen Forderungen unter den nachfolgenden Voraussetzungen annehmen:

   Die oben beschriebene Risiko- und Bonitätsprüfung des Kunden konnte mit positivem Ergebnis erfolgreich durchgeführt werden;

   Die Forderungen zum Zeitpunkt des Angebots sind entstanden, unstreitig, unbedingt, einrede- und einwendungsfrei, fällig und durchsetzbar;

   Abweichend von den einschlägigen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen die Forderungen deutschem oder österreichischem Recht.

4.3.    Die Annahme des Angebotes durch Unzer erfolgt zum Kaufstichtag, spätestens jeweils mit Zahlung des

Kaufpreises von Unzer an den Vertragspartner, sofern keiner der nachfolgenden Ausschlussgründe vorliegt.

4.4.    Ausgeschlossen sind derzeit Forderungen,

   welche aus Bestellungen resultieren mit einem Warenwert unterhalb € 10,00 (inkl. MwSt.) pro Bestellung je Kunde (Mindestbestellwert).

   bei Bestellungen mit einem Warenwert über dem von Unzer festgelegten Maximalwert pro Bestellung bzw. über der Gesamtsumme der offenen Bestellungen pro Kunde (Limit).

   aus Bestellungen, bei denen die geprüfte Wohnanschrift des Kunden von der Lieferadresse abweicht und/oder bei denen als Adresse eine Packstation bzw. Postfach angegeben bzw. übermittelt wird. Dies gilt auch, wenn der Kunde nach Abschluss des Bestellvorganges eine von der im Bestellprozess angegebenen abweichende Liefer- oder Rechnungsadresse (Lieferadresse) angibt und dies gilt unabhängig davon, ob dies gegenüber Unzer bekanntgegeben wurde.

   aus Bestellungen, bei denen zwischen der Bewertung durch das Risiko- und Bonitätsmanagementsystem und der Meldung des Bestellabschlusses mehr als fünf (5) Minuten liegen.

4.5.    Ausgeschlossen sind ebenfalls alle nicht inkassofähigen Forderungen. Nicht inkassofähig sind Forderungen insbesondere:

   die vor Abschluss dieser Vereinbarung entstanden sind;

   gegen zum Zeitpunkt des Kaufstichtages bereits verstorbene oder ins Ausland (außerhalb Deutschlands, Österreich) verzogene Kunden;

   bei denen zum Zeitpunkt des Kaufstichtages bereits Einreden bzw. Einwendungen gegen die Forderung durch den Schuldner vorgebracht wurden oder ein laufender Rechtsstreit vorliegt;

   die auf der Begehung einer Straftat beruhen, insbesondere bei denen ein Betrugsfall vorliegt (Täuschung durch einen Dritten über die Identität des Schuldners);

   bei denen ein Schuldner seine Rechte gemäß den §§ 138, 826 BGB (Sittenwidrigkeit) geltend macht.

4.6.    Die aufgeführten Ausschlussgründe sind nicht abschließend. Unzer behält sich das Recht vor, die Ausschlussgründe jederzeit anzupassen und den Forderungserwerb auch aus sonstigen, berechtigten Gründen und nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB unter Wahrung der berechtigten Belange des Vertragspartners abzulehnen.

 

5.       Kaufpreis

5.1.    Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich bei den zum Kauf angebotenen Forderungen um jeweils eine Forderungsgesamtheit aus Haupt- und Nebenforderung handelt. Die Hauptforderung resultiert aus der Kundenbestellung inklusive Umsatzsteuer, die der Vertragspartner ordnungsgemäß an das zuständige Finanzamt abzuführen hat.

5.2.    Der Kaufpreis für die angekauften Forderungen beträgt

100 % des Wertes der jeweilig übergebenen Hauptforderung             (Gesamthauptforderung)             zum Kaufstichtag. Die Nebenforderungen sind für den Kaufpreis nicht wertbildend.

5.3.    Unzer wird die Forderungen zum Einzug (Forderungsinkasso) an – im Auswahlermessen von Unzer stehende – Partner übergeben. Die Gebühren für Rücklastschriften und Durchführung des kaufmännischen Mahnverfahrens trägt im Falle des Ausfalls der Forderung des Kunden der Vertragspartner. Diese richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen.

5.4.    Die Auszahlung an den Vertragspartner erfolgt turnusmäßig innerhalb des im Vertrag vereinbarten Abrechnungsrhythmus.

 

6.       Vergütung und Entgelte

In Ergänzung der Vergütungsregelungen, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, gilt für den Vertragspartner Folgendes:

6.1.    Die Vergütung von Unzer bestimmt sich nach dem Vertrag und dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis.

6.2.       Die Vergütung (Disagio) von Unzer berechnet sich immer auf Grundlage des Gesamtrechnungsbetrages.

6.3.    Teilrückgaben, vollständige oder teilweise Stornierungen oder Gutschriften durch den Vertragspartner nach Finalisierung werden nicht rückberechnet. Es wird immer ein voller Warenkorb zum Zeitpunkt der Reservierung für den Ankauf zu Grunde gelegt. Die Vergütung im Rahmen des Disagios berechnet sich immer auf den vollen Warenkorb.

 

7.      Abtretung/ Rechteerwerb

7.1.    Der Vertragspartner tritt hiermit sämtliche Forderungen, die    die    Voraussetzungen    nach diesen   Besonderen Bedingungen   erfüllen einschließlich          aller Nebenforderungen,   mit Wirkung zum Zeitpunkt der Annahme des Angebotes durch Unzer an Unzer ab. Unzer nimmt die Abtretung hiermit   an.   Zahlungen   auf   die Forderungen stehen ab diesem Zeitpunkt allein Unzer zu.

7.2.    Soweit die Abtretung der jeweiligen Forderungen einer besonderen Form bedarf, wird der Vertragspartner die erforderlichen Rechtshandlungen hierzu vornehmen. Er wird zudem auf   Anforderung von Unzer   kostenfrei förmliche Abtretungsbestätigungen     und     –     sofern erforderlich – alle notwendigen Vollmachten in Bezug auf die jeweils abgetretene Forderung an Unzer erteilen.

7.3.    Der Vertragspartner wird den Verkauf und die Abtretung der vertragsgegenständlichen Forderungen sowie die Übertragung der mit diesem Verkauf verbundenen Rechte gegenüber Schuldnern oder Dritten (Schuldnervertreter, Schuldnerberater, Drittschuldner,    Bürgen,     Gerichte, Gerichtsvollzieher u. ä.) nicht offenlegen, es sei denn, dass Unzer dies ausdrücklich schriftlich wünscht (stille Zession).

7.4.    Der      Vertragspartner       ist       verpflichtet,       an einer Umschreibung und an Abtretungsanzeigen gegenüber den Schuldnern mitzuwirken, sobald dies von Unzer verlangt wird. Alle hiermit verbundenen Kosten (etwa die einer etwaigen notariellen Beglaubigung) trägt Unzer.

 

8.      Pflichten des Vertragspartners

In Ergänzung der Pflichten, die sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen       ergeben, gelten für den Vertragspartner folgende Pflichten:

8.1.    Der Vertragspartner hat dem Kunden nach Abschluss des Bestellvorgangs die   Ware   zu   versenden   und die Finalisierung      innerhalb      der      vereinbarten Frist durchzuführen.

8.2.    Der Vertragspartner hat dem Kunden eine Rechnung bzw. gleichwertige Zahlungsaufstellung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zukommen   zu lassen. Der Vertragspartner     hat     auf     der Rechnung     das Fälligkeitsdatum auszuweisen, welches maximal 14 Tage (vierzehn Tage) nach Rechnungsdatum zu liegen hat.

8.3.    Bei der Bezahlmethode „gesicherter Rechnungskauf“ hat der Vertragspartner die   Finalisierung   innerhalb der im Vertrag   genannten    Frist    nach   dem Zeitpunkt der Reservierung durchzuführen. Die Übergabe der Forderung erfolgt zum Kaufstichtag an den Inkassopartner.

8.4.    Bei der Bezahlmethode „gesicherter Rechnungskauf“ hat der Vertragspartner, auch im Falle einer Teillieferung, die Finalisierung     nur     bei vollständigem Versand des Warenkorbes durchzuführen.

8.5.    Sollte   eine   Zahlung   beim   Vertragspartner   durch den Kunden eingehen, ist der Vertragspartner verpflichtet, Unzer   unverzüglich darüber   zu informieren und die Forderung unverzüglich im Unzer-System durch ein Reversal zu melden.

8.6.    Etwaige,   die   verkauft   und   abgetretenen Forderungen betreffende, beim Vertragspartner eingehende schriftliche Mitteilungen der Schuldner (Briefe, Faxe o. ä.), werden vom Vertragspartner unverzüglich an Unzer weitergeleitet. Schuldner, deren Vertreter oder sonstige Dritte sich fernmündlich beim Vertragspartner melden, wird stets an Unzer verweisen.

8.7.    Der      Vertragspartner      ist     verpflichtet,      die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Hierbei hat der Vertragspartner insbesondere, aber nicht ausschließlich, in einer inhaltlich dem Art. 13 DSGVO entsprechenden Datenschutzerklärung   im Internetauftritt deutlich darauf hinzuweisen, dass

   personenbezogene        Daten   an         Unzer, Inkassodienstleister, und Partner [UNIVERSUM Inkasso GmbH] zum Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung, der buchhalterischen Abwicklung und ggf. Refinanzierung übermittelt, gespeichert und weiterverarbeitet werden;

   Bereitstellung der Kundendaten zur Durchführung der Risiko- und Bonitätsbewertung stattfindet, so dass die Benachrichtigungspflicht nach Art. 13 DSGVO erfüllt ist;

   Unzer oder Inkassounternehmen zur Bewertung der Bonität des Betroffenen bzw. Kunden gegebenenfalls Auskünfte und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwen- dung von Anschriftendaten bei Auskunfteien einholen kann. Im Einzelnen kann es sich dabei um folgende – beispielhaft, aber nicht abschließend – genannte Dienstleister handeln: Schufa Holding AG, CRIF Bürgel GmbH, Arvato Infoscore GmbH, Universum Business GmbH, Bisnode D & B Austria GmbH;

   personenbezogenen Daten an Unzer nur mit Nachweis eines berechtigten Interesses bereitgestellt werden;

8.8.    Darüber hinaus hat der Vertragspartner sicherzustellen, dass der Schuldner seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten gemäß Art. 6ff DSGVO wirksam erteilt hat. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich, dass der Vertragspartner Nachfolgendes wirksam gegenüber seinem Kunden vereinbart,

   Einwilligung zur Datenübermittlung (Kunde, Forderungshöhe, Fälligkeit, etc.)

   Einwilligung zur Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten zur Identitäts-, Risiko- und Bonitätsbewertung, und zur Nutzung und Speicherung der Daten bei Übernahme des Zahlungsausfallrisikos durch Unzer und mit Unzer verbundenen Unternehmen und Dritten, insbesondere aber nicht ausschließlich auch Auskunfteien und Inkassounternehmen.

   Berechtigung des Vertragspartners zur Forderungsabtretung.

 

9.      Zusicherungen des Vertragspartners / Rückabwicklung

9.1.    Der Vertragspartner sichert hiermit zu, dass er in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag an Unzer keine anderen bzw. nur solche Forderungen verkauft, welche die in diesen Besonderen Bedingungen beschriebenen Voraussetzungen und Eigenschaften erfüllen, und dass bezüglich dieser Forderungen keine über die Risiko- und Bonitätsbewertung hinausgehende Vorselektion vor Forderungsübertragung getroffen wird.

9.2.    Der Vertragspartner sichert zu, dass ihm das unbeschränkte alleinige

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